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Wie Sie Ihre Webseite barrie­rearm gestalten

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ca. 3 Minuten Lesezeit

Barrie­rearm im Web zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Ärgerlich ist es, wenn trotz gesetz­li­cher Verord­nung Webseiten weiterhin nicht barrie­rearm gestaltet sind.
Noch ärger­li­cher ist es aller­dings, wenn die eigene Webseite nicht barrie­rearm gestaltet ist, obwohl man im kirch­li­chen Feld tätig ist und prin­zi­piell alle Gemein­de­mit­glieder erreichen möchte.

Leider kann sich auch die kirch­liche Medi­en­welt oft nicht von der Lücke frei­ma­chen, die zwischen dem eigenen (mora­li­schen) Anspruch und der digitalen Wirk­lich­keit klafft.
Knapp 17 Jahre nach Verab­schie­dung des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setzes und rund zehn Jahre nach Inkraft­treten der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion bleibt noch viel zu tun – auch im eigenen Feld.

Menschen mit Beein­träch­ti­gung als Ziel­gruppen erkennen

Wir sprechen lieber von „barrie­rearm“ statt von „barrie­re­frei“. Voll­kom­mene Barrie­re­frei­heit gibt es nicht, dafür sind Nutzer­inter­essen und ‑voraus­set­zungen zu verschieden und erlauben keinen flächen­de­ckend barrie­re­freien Zugang. Es gibt aber tech­ni­sche Möglich­keiten, um den allge­meinen Zugang zu den Inhalten der eigenen Webseite zu erleichtern.
Hierfür müssen Websei­ten­be­treiber Menschen mit Beein­träch­ti­gungen als Ziel­gruppen mit je eigenen Voraus­set­zungen identifizieren:

Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Barrie­re­arme Webseiten für Menschen mit Sehbe­ein­träch­ti­gung müssen zweierlei Anfor­de­rungen erfüllen: Sie müssen zum einen für Menschen mit Sehschwäche optimiert sein. D. h. sowohl Schrift­größe als auch Kontrast sind anzu­passen. Zum anderen sollten Menschen mit einer hoch­gra­digen Sehbe­ein­träch­ti­gung mittels Screen­reader (=Vorlese-Anwendung) den Inhalt einer Webseite erfassen können. By the way: Die WHO unter­scheidet fünf Stufen von Sehbe­ein­träch­ti­gung (ange­fangen bei einem Visus von 0,3 – Sehver­mögen ist kleiner oder gleich 30% – bis hin zu voll­kom­mener Blindheit).

Menschen mit Hörschädigung

Auch Menschen mit Hörschä­di­gung haben je unter­schied­liche Voraus­set­zungen: Ange­fangen bei einer leicht­gra­digen Hörschä­di­gung (Erhöhung von 21 bis 39 dB notwendig) bis zu einer kompletten Gehör­lo­sig­keit (jenseits von 95 dB). Unter­ti­te­lungen vertonter Beiträge oder Visua­li­sie­rungs­hilfen in Gebär­den­sprache helfen dieser Zielgruppe.

Menschen mit Lernschwierigkeiten

Menschen mit Lern­schwie­rig­keiten – so der politisch korrekte Begriff für geistig Behin­derte – klas­si­fi­ziert der ICD (Inter­na­tional Clas­si­fi­ca­tion of Diseases) in sieben Grade der Behin­de­rung. Der Beein­träch­ti­gung kogni­tiver Fähig­keiten kann eine Webseite mit einem Angebot in leichter Sprache begegnen und damit einen sprach­lich verständ­li­chen Zugang für diese Ziel­gruppe eröffnen.

Gesetz­liche Grundlagen

Wer sich als Websei­ten­be­treiber nicht mit dem Thema Barrie­re­frei­heit ausein­an­der­setzen möchte, bewegt sich mitunter auf rechtlich dünnem Eis.

Denn mit dem Gesetz zur Gleich­stel­lung behin­derter Menschen und der Barrie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­technik-Verord­nung werden Behörden der Bundes­ver­wal­tung per Gesetz verpflichtet, ihre Inter­net­auf­tritte barrie­re­frei zu gestalten. In einigen Bundes­län­dern sind Kommunen ebenfalls zur Barrie­re­frei­heit verpflichtet.

Leis­tungs­be­schrei­bungen für Aufträge, die euro­pa­weit ausge­schrieben werden müssen (wie einige Liefer- und Dienst­leis­tungs­auf­träge), sind nach dem Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Verga­be­rechts auch barrie­re­frei zu gestalten.

Die weltweit gültigen Standards für barrie­re­freies Webdesign der WCAG (Web Content Acces­si­bi­lity Guide­lines) sind Empfeh­lungen, die in einzelnen Ländern auch gesetz­lich verab­schiedet worden sind: In Deutsch­land durch besagte Barrie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­technik-Verord­nung und in Europa als Bestand­teil der Norm EN 301 549.

Zudem schlagen das Euro­päi­sche Parla­ments und der Euro­päi­sche Rat im European Acces­si­bi­lity Act eine verpflich­tende Barrie­re­frei­heit auch für Webseiten der Privat­wirt­schaft vor.

Tipps & Tools für Ihre barrie­re­arme Webseite

Zum Testen von Websites auf Barrie­re­frei­heit empfehlen wir folgende kosten­lose Tools:
Mit dem Markup Vali­da­tion Service können einzelne Dokumente hoch­ge­laden oder die gesamte Webseite per Link-Eingabe getestet werden – Englisch- sowie HTML-Kennt­nisse sollte man aber besitzen!
Mit dem WAVE-Tool kommen auch User ohne HTML-Kennt­nisse zurecht: In einer Live­an­sicht und mit erklä­render Legende zu den jewei­ligen Fehler­mel­dungen sieht man direkt, wo es auf der eigenen Webseite noch hakt in Sachen Barrierefreiheit.

Ein sehr empfeh­lens­wertes Tool für leichte Sprache wird kostenlos von Hurraki bereit­ge­stellt. Man kann sowohl seinen eigenen Text einer Prüfung auf leichter Sprache unter­ziehen oder gezielt Begriffe in leichter Sprache in einem Wörter­buch suchen.
Zudem bietet Hurraki für WordPress ein Plugin an, dass auto­ma­tisch Begriffe mit Artikeln in leichter Sprache aus dem Hurraki Wörter­buch verlinkt.

Wer für Videos, die auch Hörge­schä­digte mitver­folgen sollen, kein Geld für einen Gebär­den­dol­met­scher in einem eigenen Vide­o­fenster übrig hat, sollte daran denken, dass es für fast alle Video­dienste im Internet Unter­ti­tel­funk­tionen gibt. Auf YouTube z. B. kann man Unter­titel selbst bear­beiten.

Für mit WordPress erstellte Webseiten gibt es zahl­reiche Plugins, die Funk­tionen für einen barrie­re­armen Zugang ermög­li­chen: Dazu zählen u. a. Acces­sible Poetry, WP Acces­si­bi­lity Helper und WP Acces­si­bi­lity, das wir für diese Webseite verwendet haben.

Wer eine Webseite in Auftrag geben möchte, sollte erfragen, ob sich die jeweilige Agentur mit dem Gestalten barrie­re­armer Webseiten auskennt. Die Liste 90plus präsen­tiert eine Reihe von Agenturen, die barrie­rearm zugäng­liche Weban­ge­bote entwi­ckeln. Aller­dings zahlen Agenturen eine stolze Summe Geld, um in diese Liste aufge­nommen zu werden – nicht im Sinne von Barrie­re­frei­heit, wie wir finden!

Abspann

Dieser Beitrag wurde Ihnen präsentiert von der Werteagentur telos communication.

Das Start-Up für gemeinnützige Kommunikation unterstützt besonders bevorzugt Kirchengemeinden auf dem Weg zu einer erfolgreicheren Kommunikation – getreu dem Leitspruch Gutes besser kommunizieren.

Beide Gründer studierten vor Ihrem Wechsel in die Kommunikationsbranche selbst erfolgreich Theologie und kennen die kirchliche Kommunikation somit sowohl aus der Theorie als auch aus der Praxis.

Mehr erfahren Sie unter www.telos-communication.de oder HIER auf diesem Blog.

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